In den meisten Fällen müssen Felgen, die weder vom Autohersteller gemeinsam mit dem Fahrzeug typengeprüft noch von einem Importeur VSA/ASA-geprüft wurden, separat begutachtet werden. Hierbei ist ein einfaches Felgengutachten wie von uns ausgestellt notwendig.
Ein Gutachten des DTC oder FAKT ermöglicht Änderungen am Fahrzeug, die von den gesetzlichen Normen abweichen. Wenn beispielsweise die Einpresstiefe der gegenüberliegenden Felgen um mehr als 1% der Spurweite reduziert wird, führt dies zu einer Spurverbreiterung mit einer Abweichung von mehr als 2%. In diesem Fall müssen Sie bei der Fahrzeugprüfung (beim kantonalen Strassenverkehrsamt) ein Felgengutachten und einen Prüfbericht des DTC oder Fakt für die Spurverbreiterung gemäß VTS Art. 56 Abs. 1 + 3 vorlegen.